Tausende internationale Wissenschaftler:innen, ausgewählt nach fachlicher Expertise, begutachten die Förderanträge im Hinblick auf Qualität und Innovationsgrad. Die Gutachten bilden die Basis für das unabhängige und qualitätsorientierte Vergabeverfahren des FWF.

Wissenschaftliche Qualität als oberste Maxime – der FWF entscheidet auf Basis eines internationalen Peer-Review-Verfahrens

Der FWF bietet allen Forschenden und ihren Ideen die gleichen Chancen, eine Förderung zu erhalten. Internationale Gutachten sind die Basis für alle Förderentscheidungen, mit dem Ziel, eine faire und transparente Auswahl zu gewährleisten. Ob ein Antrag finanzielle Förderung erhalten soll, lässt sich erst nach der wissenschaftlichen Begutachtung beantworten. Der FWF holt knapp 5.000 Gutachten pro Jahr aus rund 65 Ländern ein, der Großteil davon aus führenden Forschungsnationen wie den USA, Großbritannien oder Deutschland. Die Auswahl der Gutachter:innen erfolgt auf Empfehlung der wissenschaftlichen Referent:innen, die in ihren jeweiligen Fachbereichen hohe Expertise besitzen. Die Auswahl der Anträge erfolgt nach genauen Verfahrensregeln, um Interessenkonflikte und Befangenheiten ausschließen zu können. Zu diesen Prinzipien zählen die Forschungstätigkeit außerhalb Österreichs, eine akademische Position auf Augenhöhe mit dem:der Antragsteller:in und eine thematische Fachkompetenz.

Begutachtungs- und Bewertungskriterien

Gleiche Chancen für alle Antragstellenden herzustellen hat oberste Priorität. Die Anträge werden von den Gutachter:innen ausschließlich auf Basis des angestrebten Erkenntnisgewinns beurteilt, nichtwissenschaftliche Kriterien wie Alter oder Geschlecht spielen keine Rolle. Gleichzeitig zielt der FWF darauf ab, ein möglichst breites Spektrum an wissenschaftlichen Leistungen einzubeziehen. Um darüber hinaus der Vielfalt an Karrierewegen zu entsprechen, können Karriereunterbrechungen berücksichtigt werden.

Grundsätzlich stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt der Begutachtung eines Förderantrags:

  • Wissenschaftliche Qualität des Forschungsvorhabens
  • Innovationsgrad und Erkenntnisgewinn
  • Wissenschaftliche Qualifikation aller beteiligten Forschenden
  • Machbarkeit

Als Unterzeichner des Agreement on Reforming Research Assessment gibt der FWF im Rahmen der Begutachtung der bisherigen Forschungsleistungen vor, Metriken wie Journal Impact Factor, Article Influence Score, h-index oder Ähnliches nicht zu berücksichtigen.

Die programmspezifischen Begutachtungskriterien finden Sie in den jeweiligen Antragsrichtlinien.

Mindestzahl an Gutachten

Die Anzahl der erforderlichen Gutachten ist vom Förderprogramm und/oder der beantragten Fördersumme abhängig. Grundsätzlich gilt: Je höher die Antragssumme, desto mehr Gutachten sind nötig. Beispiel Einzelprojektförderung: Bis zu einer Antragssumme von 450.000 Euro entscheidet der FWF auf Basis von zwei Gutachten, bei einer Antragssumme von 450.000 bis 650.000 Euro werden drei internationale Gutachten eingeholt, für jede weitere Steigerung der Antragssumme um je 200.000 Euro kommt ein weiteres Gutachten hinzu. Die programmspezifischen Informationen finden Sie in den jeweiligen Antragsrichtlinien.

Strenge Compliance-Bestimmungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Auswahl der Gutachter:innen erfolgt durch die Referent:innen unter Berücksichtigung sämtlicher Befangenheitsgründe, die ebenso für FWF-Mitarbeiter:innen und das Präsidium gelten. Die ausführlichen Befangenheitsregeln und Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten können Sie im Detail im Dokument Allgemeine Prinzipien des Entscheidungsverfahrens nachlesen.

Allgemeine Prinzipien des Entscheidungsverfahren

Das Dokument Allgemeine Prinzipien des Entscheidungsverfahrens stellt den detaillierten Ablauf von der Antragseinreichung, der Begutachtung bis hin zur endgültigen Entscheidung dar. Der dargestellte Ablauf bildet dabei die Basis für sämtliche FWF-Programme. Bei einzelnen Programmen sind Abweichungen von den allgemeinen Prinzipien möglich, die in den jeweiligen Antragsrichtlinien beschrieben sind.

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