FWF-Projektförderung über PROFI
Der FWF hat die Abwicklung der Projektförderung für einige Förderungsprogramme auf PROFI, d.h. über die Forschungsinstitutionen, umgestellt. PROFI erleichtert in vielerlei Hinsicht die Abwicklung und sichert zugleich die Autonomie der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Zusammengefasst die wichtigsten Änderungen zum neuen Antragsformat.
Für ausgewählte Förderungsprogramme (doc.funds, Zukunftskollegs, Forschungsgruppen, SFB, #ConnectingMinds) hat der Wissenschaftsfonds FWF bereits ab 2018 von der ad personam-Projektförderung auf Projektförderung über Forschungsinstitutionen (PROFI) umgestellt (Umstellung von §26 auf §27, im UG). Die neu gestaltete Rollenverteilung in der Förderungsabwicklung professionalisiert die Abläufe entsprechend der zeitgemäßen Praxis.
Ziele und Eckpunkte von PROFI
Der FWF begreift sich als Garant für Freiheit in der Forschung und ist Treuhänder der ihm anvertrauten Forschungsgelder. Diesem Prinzip bleibt der Fonds bei der Umstellung auf PROFI selbstverständlich treu. Die Projektabwicklung über die Institutionen erhält den Forschenden ihren Freiraum. Gleichzeit steht den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ihre Forschungsstätte als kompetente Partnerin in der Abwicklung der Antragstellung und Projektumsetzung zur Seite. Die Verwendung der Budgetmittel richtet sich auch weiterhin ausschließlich nach den wissenschaftlichen Bedürfnissen und wird von den projektleitenden Forscherinnen und Forschern im Rahmen der Regelungen der Forschungsinstitutionen entschieden.
Diese Umstellung stellt eine auch im internationalen Maßstab gängige Praxis der Forschungsförderung dar. Vergleichbare Agenturen zur Förderung der Grundlagenforschung (DFG, SNF, NWO, EU etc.) haben diese bereits vollzogen. Um die operative Handhabung für alle Bedarfsgruppen möglichst gut aufzusetzen, hat der FWF einen umfassenden Konsultationsprozess mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Anspruchsgruppen geführt, insbesondere den Forschenden, und ihre Inputs in die neue Förderungsabwicklung einfließen lassen.
Was ändert sich durch PROFI?
- Der Einreichprozess (in der Regel über das Einreichportal elane) bleibt grundsätzlich gleich, nur die Erfordernis einer unterzeichneten Einverständniserklärung seitens der Forschungsstätte wird durch die Freigabe der Forschungsstätte über das Einreichportal ersetzt. Die händische Einreichung eines Deckblatts entfällt.
- Die Abwicklung von Personalmitteln durch die Forscherin/den Forscher wird erleichtert, da diese künftig ausschließlich an der Forschungsstätte und nicht wie bis bisher sowohl beim FWF als auch bei der jeweiligen Institution erfolgt.
- Die bisher ausschließlich persönliche Haftung der Projektleiterin/des Projektleiters für die überwiesenen Forschungsgelder fällt weg und wird durch die Haftung der Forschungsstätte abgelöst. Im Förderungsvertrag bestätigt die Forschungsstätte explizit, dass die Mittelverwendung ausschließlich den projektleitenden Forscher/innen vorbehalten ist, inklusive der inhaltlichen Ausrichtung der wissenschaftlichen Forschung. Ein Wechsel der Projektleiterin/des Projektleiters oder der Forschungsstätte ist somit – wie auch bisher – nur durch Genehmigung des FWF-Präsidiums möglich.
Bei sich widersprechenden Auffassungen zwischen projektleitenden Forschenden und Forschungsstätten ist es Aufgabe des FWF, die wissenschaftlichen Bedürfnisse und die Freiheit der Forschung als Maßstab für ausgewogene Lösungen anzuwenden, welche partizipativ mit allen Anspruchsgruppen erarbeitet werden.
Der FWF möchte abschließend darauf hinweisen, dass auch bei der ad personam-Antragsabwicklung die Forscherinnen und Forscher den Regeln und Vorgaben der jeweiligen Forschungsstätte unterliegen und damit die formale Freigabe der Forschungsstätte für eine Projekteinreichung benötigen.