START-Programm
Was soll im Final Project Report berichtet werden?
Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie bitte hier:
https://www.fwf.ac.at/fileadmin/files/Dokumente/Projektendberichte/Start-Programme_Checkliste_Projektendbericht_de.pdf
Welcher Common Outcome soll angegeben werden?
Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:
- Publications
- Further Funding
- Research Databases & Models
- Intellectual Property & Licensing
- Awards & Recognition
Für welche Additional Funder Questions sind Rückmeldungen erforderlich?
Verpflichtend sind die Punkte:
- FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie bitte hier zum Download: https://www.fwf.ac.at/fileadmin/files/Dokumente/Projektendberichte/Start-Programme_ResearchReport.pdf
- FWF Summaries for Public Relations: Kurzfassungen in Deutsch und Englisch für die Öffentlichkeitsarbeit
Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.
Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Endberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht (z. B.):
Wo können Konferenzen eingeben werden?
- Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
- „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference” und “Poster/abstracts prize” können unter dem „Common Outcomes”-Typ “Awards & Recognition” ins System eingegeben werden.
- Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.
Was geschieht mit dem Endbericht?
Seit Einführung des Globalbudgets führt der FWF neben der Ex-ante-Evaluierung von Förderanträgen auch eine Ex-post-Begutachtung durch. Hierfür werden Gutachter/innen, die bereits mit dem Antrag betraut waren, um eine abschließende Einschätzung über Projektverlauf und -erfolg gebeten.
Im Zuge der Einführung des neuen Systems wurde nun auch die Onlinebegutachtung ermöglicht. Hierfür erhalten die Gutachter/innen Zugang und Leserechte zum jeweiligen Projekt und können dort das Gutachten zum Endbericht verfassen. Diese werden danach für die Projektleitung zur Ansicht und zum Ausdruck freigegeben. Zugang zu diesem Gutachten haben ausschließlich die Projektleitung, die Gutachter/innen und der FWF, Projektmitarbeiter/innen erhalten keine automatische Einsicht.
Die Gutachter/innen werden gebeten, zu folgenden Fragestellungen Stellung zu nehmen:
- Scientific/scholarly success of the project
- Development of human resources in the course of the project
- Effects of the project beyond the research field (in the sense of applications in or impacts on social, cultural, ecological, medical, economic and/or technological areas)
- Project performance (in the sense of efficient use of available resources)
- Future perspectives of the research work
Die Gutachter/innen werden auch um eine numerische Gesamteinschätzung des Projekts ersucht. Diese Bewertung wird an die Projektleitung weitergeleitet, wenn das Projekt nach Mai 2015 bewilligt wurde.
Kann die Abgabefrist für einen Endbericht verlängert werden?
Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Endbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).
Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?
Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Endberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.
Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?
Eine Erfassung weiterer Projektergebnisse ist bis zu 5 Jahre nach Projektende möglich, hierfür werden jährlich Erinnerungen an die Projektleitungen versandt und die Nachträge können dann über die Funktion „Begin submission process“ bestätigt und eingereicht werden.