Spezialforschungsbereiche (SFBs)
Zielgruppe
- Eine Kerngruppe aus 5-15 international herausragenden Forscherinnen und Forschern aller Wissenschaftsdisziplinen1, insbesondere auch der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, bilden einen SFB an österreichischen Forschungsstätten.
- Die Beteiligung eines Forschers/einer Forscherin an einem SFB ist zusätzlich zur aktuell gültigen Projektzahlbeschränkung von drei FWF-Projekten möglich. Es gilt aber eine Beschränkung im Hinblick auf die gleichzeitige Beteiligung eines Forschers/einer Forscherin an max. zwei SFBs (inklusive eines SFBs in Deutschland). Ist ein Forscher/eine Forscherin bereits an zwei SFB-Projekten (in Österreich oder Deutschland) als Teilprojekt-Leiter/in beteiligt, ist eine weitere Beteiligung an einem SFB-Konzeptantrag nicht möglich. Dies gilt sowohl für die Antrags- als auch für die Durchführungsphase eines Projekts.
- Im Ausland tätige Forschende mit einer zusätzlichen 25%igen Anbindung an eine österreichische Forschungsstätte können sich an einem SFB beteiligen2.
- Ein/e Forscher/in tritt als Koordinator/in (vormals SprecherIn) des Spezialforschungsbereiches (SFB) auf.
- Die formale Antragstellung erfolgt durch die österreichische Forschungsstätte; alle österreichischen Forschungsstätten sind antragsberechtigt; es besteht keine Begrenzung der Zahl der Anträge, die von einer Forschungsstätte eingebracht werden können. Eine Forschungsstätte kann somit mehrere Anträge stellen.
Zielsetzung
- Schaffung von Forschungsnetzwerken nach internationalem Maßstab durch autonome Schwerpunktbildung an einem, unter bestimmten Bedingungen an mehreren Universitätsstandorten
- Aufbau außerordentlich leistungsfähiger, eng vernetzter Forschungseinheiten zur Bearbeitung von in der Regel multi-/ interdisziplinären3, langfristig angelegten, aufwendigen Forschungsthemen
Anforderungen
- bereits vorhandenes Forschungspotential
- Kerngruppe der WissenschaftlerInnen muss ausreichend groß und qualifiziert sein, um im wissenschaftlichen Profil der beteiligten Forschungsstätte/n einen Schwerpunkt von internationalem Rang zu bilden und zu tragen – mind. 5 bis max. 15 ForscherInnen = Teilprojekt-LeiterInnen (inkl. Koordinator/in); Frauenanteil von 30% wird angestrebt4; mind. 50% der ForscherInnen müssen an einem Forschungsstandort5 verortet sein; Unterstützung von allen beteiligten Forschungsstätten
Dauer
8 Jahre, Zwischenbegutachtung nach 4 Jahren entscheidet über die Fortführung
Höhe
Richtgröße 1.000.000 € pro Jahr
Antragstellung
Über das elektronische Antragsportal des FWF
- Freigabe durch die Trägerforschungsstätte via elane bis spätestens 2. Oktober 2023 (14:00 lokale Zeit (Wien/Österreich)
- auf Englisch
Vergabe
Einmal jährlich - immer in der letzten Sitzung des Jahres durch das Kuratorium des FWF auf Grundlage einer internationalen Begutachtung
Downloads
Antragsunterlagen
1 Die wissenschaftliche Qualifikation zur Projektdurchführung ist durch eine dem Karriereverlauf entsprechende Publikationsleistung der letzten 5 Jahre zu belegen, welche die internationale Sichtbarkeit der Antragstellerin/des Antragstellers zeigt.
2 Eine Antragsberechtigung besteht, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung eines Förderungsantrages ein echter, nicht vom FWF finanzierter Dienstvertrag im Mindestbeschäftigungsausmaß von 25% mit der Forschungsstätte besteht und für die geplante Dauer des Projektes garantiert wird. Vor der Antragstellung muss jedenfalls der Nachweis über eine entsprechende Anstellung und eine kurze Projektvorstellung inkl. Durchführungsplan, der Angaben zu Anwesenheit vor Ort und Vertretungsregelungen etc. beinhalten soll, zur Genehmigung durch den FWF vorgelegt werden.
3 „Interdisziplinarität“ bezeichnet ein integrationsorientiertes Zusammenwirken von Personen aus mindestens zwei Disziplinen im Hinblick auf gemeinsame Ziele und Ergebnisse, in dem die disziplinären Sichtweisen zu einer Gesamtsicht zusammengeführt werden.
4 Die Zusammensetzung des Teams ist als entscheidungsrelevantes Kriterium im Rahmen des Begutachtungsverfahrens definiert.
5 „Forschungsstandort = alle in einer Stadt/Gemeinde ansässigen Forschungsstätten; als gleicher Forschungsstandort gelten auch alle Forschungsstätten im Umkreis von max. 80 km (Luftlinie), welche mit der am Standort direkt ansässigen Forschungsstätte regelmäßig kooperieren.