Programm Klinische Forschung
Achtung, mit 1. Juli 2023 wird die Antragstellung von Projekten im Rahmen des Programms Klinische Forschung von einer Personenförderung auf eine Förderung über die Forschungsstätte (PROFI), bzw. von § 26 auf § 27 UG umgestellt. Ab diesem Zeitpunkt reicht ein:e Kliniker:in/Wissenschaftler:in den Antrag über die Forschungsstätte beim FWF ein. Im FWF-Antragsportal elane ist daher Ihre entsprechend zugehörige Forschungsstätte auszuwählen und dem Antrag zuzuordnen. Die inhaltliche Ausrichtung des Programms Klinische Forschung bleibt unverändert. Die neuen Antragsrichtlinien im PROFI-Modus werden Anfang Juni unter „Antragsunterlagen“ bereitgestellt. Für Projekte des Programms Klinische Forschung, die noch unter den derzeitigen Bedingungen (ad personam, § 26) eingereicht werden sollen, muss der Einreichprozess in elane spätestens am 31. Juni abgeschlossen sein.
Zielgruppe
Projektanträge können von jedem/jeder in Österreich klinisch tätigen oder mit einer Klinik kooperierenden WissenschafterIn mit entsprechender Qualifikation, ausreichender Arbeitskapazität und Zugang zur notwendigen Infrastruktur eingereicht werden.
Zielsetzung
Gefördert werden hinsichtlich der Ziele und der Methodik genau definierte, zeitlich und finanziell eingegrenzte Projekte auf dem Gebiet der klinischen Forschung. An den Ergebnissen der Projekte dürfen keine unmittelbaren kommerziellen Interessen geknüpft sein. Die Studien müssen PatientInnen oder gesunde ProbandInnen involvieren und auf den Gewinn wissenschaftlicher Erkenntnisse und Einsichten zur Verbesserung der klinischen Praxis oder der Optimierung von diagnostischen und therapeutischen Verfahren abzielen.
Anforderungen
AntragstellerInnen müssen geeignete, studienbezogene Vorarbeiten vorweisen können; die Projektanträge müssen internationalen Standards hochklassiger klinischer Forschung genügen und einer einschlägigen internationalen Begutachtung unterzogen werden können. Die Qualifikation zur Projektdurchführung ist durch internationale Fachpublikationen zu belegen. Aufgrund der ausschließlich internationalen Begutachtung geht der FWF in der Regel von internationalen und/oder referierten Publikationen aus, die über den deutschen Sprachraum hinausreichen.
Zur Einreichung eines Projektes ist ein zugehöriges positives Ethikvotum bzw. der Nachweis der grundsätzlichen Befürwortung durch die jeweils zuständige Ethikkommission beizulegen.
Dauer
Maximal 48 Monate; eine kostenneutrale Verlängerung von 12 Monaten ist möglich.
Bearbeitungsdauer
4 bis 6 Monate in der Regel
Höhe
Je nach Projekt können projektspezifische Kosten (Personal- und Sachmittel) beantragt werden.
Die Anzahl der notwendigen Gutachten orientiert sich an der Höhe der beantragten Kosten.
Antragstellung
Über das elektronische Antragsportal des FWF (elane)
- Laufend, keine Einreichfristen
- Antragssprache Englisch
Vergabe
Durch das Kuratorium des FWF auf Grundlage einer internationalen Begutachtung
Downloads
Antragsunterlagen (auslaufender Ad-personam-Modus)
Antragsunterlagen (PROFI-Modus ab 01.07.2023)
Elektronische Antragstellung
elane