Projekttransfer ins Ausland – „Money follows Researcher“
Der FWF ermöglicht bei einem Wechsel des:der Projektleiter:in ins Ausland unter gewissen Voraussetzungen die Fortführung des Projekts am neuen Standort. Dies betrifft sowohl laufende Projekte als auch bewilligte, aber noch nicht begonnene Projekte. Ermöglicht wird der Projekttransfer für FWF-Einzelprojekte (Programmkürzel „P“) sowie für Internationale Projekte (Programmkürzel „I“). Dabei wendet der FWF das Reziprozitätsprinzip an. Das bedeutet, dass der Projekttransfer nur in solche Länder ermöglicht wird, in denen es Forschungsförderorganisationen gibt, die umgekehrt auch den Transfer von Projekten nach Österreich erlauben. Basis für diese Möglichkeit ist ein Abkommen, das von der Dachorganisation der europäischen Forschungsförder- und -trägerorganisationen Science Europe ausgearbeitet wurde. Eine aktuelle Liste der Förderorganisationen, die dieses Abkommen unterzeichnet haben, ist hier abrufbar.
Die Regelungen unterscheiden sich für laufende Projekte einerseits und für bewilligte, aber noch nicht begonnene Projekte andererseits:
Projekttransfer von laufenden Projekten
Für laufende Projekte kann beim FWF der Transfer an eine Forschungsstätte im Ausland beantragt werden. Es gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Restlaufzeit des Projektes von mindestens 6 Monaten.
- Das Projekt wird zur Gänze ins Ausland übertragen werden. Eine Teilung des Projektes in einen im Ausland durchgeführten Teil und einen in Österreich durchgeführten Teil ist nicht möglich.
- Der FWF finanziert keine Selbstantragsteller: innen im Ausland. Das bedeutet, dass das Gehalt des:der Projektleiter:in im Ausland nicht über den FWF finanziert werden kann.
- Anschaffungen von Geräten sind im Ausland nur bis zu einer Obergrenze von 1.500 EUR (inkl. MwSt) möglich.
Der:Die Projektleiter:in muss einen Antrag an den FWF stellen, der an den:die für das jeweilige Projekt zuständige:n Projektbetreuer:in adressiert ist (siehe die Kontaktdaten im Fördervertrag). Der Antrag muss folgende Bestandteile umfassen:
- Ausgefülltes Formular „Projekttransfer ins Ausland“ (deutsche Version (pdf, 193KB) / English version (pdf, 251KB)).
Das Formular muss von dem:der Projektleiter:in sowie von der neuen Forschungsstätte im Ausland unterzeichnet sein. Sofern das Dokument postalisch im Original an den FWF geschickt wird, muss das Formular händisch unterzeichnet werden (inkl. Stempel der Forschungsstätte). Sofern das Formular per E-Mail an den FWF geschickt wird, muss es mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet werden.
- Begleitschreiben des:der Projektleiter:in, in dem auf folgende Punkte eingegangen wird:
- Auswirkungen der Übersiedlung auf den Projektfortschritt
- Auswirkungen auf die bestehenden Projektmitarbeiter:innen
- Angaben zur neuen Forschungsstätte (inkl. Angaben zur projektrelevanten Infrastruktur an der neuen Forschungsstätte)
- Zeitplan der Übersiedlung
- Bei Übersiedlungen von Geräten, die im Eigentum der österreichischen Forschungsstätte stehen: Bestätigung der österreichischen Forschungsstätte, dass das Eigentumsrecht an die neue Forschungsstätte abgetreten wird
Um eine rechtzeitige Entscheidung durch das Präsidium des FWF zu gewährleisten, empfiehlt es sich, den Projekttransfer frühzeitig, d. h. mehrere Monate vor dem geplanten Zeitpunkt, zu beantragen.
Projekttransfer von bewilligten, aber noch nicht begonnenen Projekten
Im Hinblick auf bewilligte, aber noch nicht begonnene Projekte gelten die in Abschnitt 1 genannten Voraussetzungen. Darüber hinaus unterscheiden sich die Möglichkeiten in Abhängigkeit vom Zielland:
- Projekttransfer nach Deutschland oder in die Schweiz: Sofern der Projekttransfer eines vom FWF bewilligten, aber noch nicht begonnenen Projektes geplant ist, kann das Projekt zur Förderung an die Partnerförderorganisationen in Deutschland (DFG – Deutsche Forschungsgemeinschaft) bzw. in der Schweiz (SNF – Schweizerischer Nationalfonds) übertragen werden. Voraussetzung dafür ist ein informelles Schreiben des:der Projektleiter:in an den:die für das Projekt zuständige:n Sachbearbeiter:in, in dem die Übertragung an die DFG bzw. den SNF beantragt wird. Der FWF leitet dann die relevanten Unterlagen (Antrag, Gutachten, Fördervertrag) an die DFG bzw. den SNF weiter. Der:Die Projektleiter:in muss bei der DFG bzw. beim SNF formal einen Antrag stellen. Dabei müssen die Kosten gemäß den Richtlinien der DFG/des SNF neu kalkuliert werden. Die Entscheidungsgremien der DFG bzw. des SNF entscheiden in weiterer Folge auf Basis der vom FWF zur Verfügung gestellten Unterlagen über den Antrag. Sobald der Antrag von der DFG bzw. dem SNF bewilligt wurde, erhält der:die Projektleiter:in von der zuständigen Förderorganisation einen neuen Fördervertrag. Die Gelder beim FWF werden eingezogen.
Umgekehrt muss beim Transfer eines von der DFG oder vom SNF bewilligten, aber noch nicht begonnenen Projektes nach Österreich zunächst bei der DFG bzw. beim SNF die Übertragung des Projektes nach Österreich beantragt werden. Nach Übermittlung der Unterlagen an den FWF durch die DFG/den SNF muss der:die Projektleiter:in formal einen FWF-Antrag unter der Programmkategorie „P – Einzelprojekte“ oder, sofern ein Teil des Projektes in Deutschland oder der Schweiz verbleibt, unter der Programmkategorie „I – Internationale Programme“ (Call „Weave: externer Lead“) stellen. Dabei muss die Kostenkalkulation gemäß den FWF-Richtlinien für Einzelprojekte neu berechnet werden. Die Entscheidung über die Förderung des Projektes trifft das Kuratorium des FWF. Um eine rechtzeitige Entscheidung durch das Kuratorium zu gewährleisten, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig, d. h. mehrere Monate vor dem geplanten Projektbeginn, einzureichen.
- Andere Länder (siehe die Liste der Organisationen, die das Abkommen von Science Europe unterzeichnet haben): Sofern der Projekttransfer eines bewilligten, aber noch nicht begonnenen Projektes in eines der anderen Partnerländer geplant ist, finanziert der FWF das Projekt für eine maximale Dauer von einem Jahr im Ausland. In dieser Zeit kann um Anschlussfinanzierung bei der dort zuständigen Förderorganisation angesucht werden. Die Beantragung erfolgt analog zum Projektwechsel von laufenden Projekten (siehe Abschnitt 1). Die Entscheidung über den Projekttransfer ins Ausland trifft das Präsidium des FWF. Um eine rechtzeitige Entscheidung durch das Präsidium zu gewährleisten, empfiehlt es sich, diesen frühzeitig, d. h. mehrere Monate vor dem geplanten Projekttransfer, zu beantragen.