Finanzierung von Projektkosten in Entwicklungsländern

Ziel der Maßnahme 

Der FWF unterstützt die Kooperation mit Wissenschaftler:innen aus Entwicklungsländern im Rahmen von Forschungsprojekten. Ziel der Maßnahme ist die Erleichterung der Möglichkeit, Kooperationspartner:innen in Entwicklungsländern die im Rahmen der jeweiligen Projekterfordernisse entstandenen Aufwendungen finanziell abzugelten, und transparente Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit zu schaffen.

Förderprogramme 

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Programmportfolios des FWF bei allen Förderprogrammen, bei denen die Beantragung von in diesem Zusammenhang relevanten Finanzmitteln möglich ist (z. B. Einzelprojekte). Darüber hinaus ist im Rahmen von Förderprogrammen, bei denen keine spezifische Mittelbeantragung vorgesehen ist, sondern pauschalierte Förderungen zugesprochen werden, ebenfalls eine entsprechende Mittelverwendung aus dem pauschal bewilligten Budget für Kosten in Entwicklungsländern möglich, wobei dies dem FWF im Voraus mitzuteilen ist.

Länder 

Im Rahmen dieser Maßnahme können vom FWF nur projektspezifische Kosten in Ländern der Kategorien „Least Developed Countries“, „Low Income Countries“ sowie „Lower Middle Income Countries and Territories“ (außer Indien) der aktuellen DAC-Liste der OECD finanziert werden. Die Mitwirkung der Wissenschaftler:innen aus Entwicklungsländern muss für die Projektdurchführung unbedingt erforderlich sein. Es ist zu beachten, dass entwicklungspolitische Zielsetzungen sowie die Förderung von Infrastruktur im Partnerland nicht im gesetzlichen Auftrag des FWF liegen.

Forschungskooperationen mit Ländern, die nicht in die angegebenen Kategorien fallen, können weiterhin im Rahmen der jeweiligen programmspezifischen Möglichkeiten durchgeführt werden.

Beantragung 

Sämtliche Kosten, die in Entwicklungsländern anfallen, sind bei der Beantragung gesondert anzuführen und in die Kategorie „sonstige Kosten“ zu inkludieren. Im Zuge der elektronischen Einreichung wird im Formular Nationale / Internationale Kooperationen angekreuzt, dass der:die internationale Kooperationspartner:in im Entwicklungsland über den FWF finanziert werden soll. 

Finanzierung von Personalkosten  

Für eine Finanzierung von Personalkosten des:der Kooperationspartner:in aus einem Entwicklungsland durch den FWF gilt Folgendes:

  • Eine institutionelle Anbindung an eine anerkannte lokale Forschungsstätte/Universität im Entwicklungsland ist erforderlich.
  • Es gelten nicht die FWF-Personalkostensätze, sondern das jeweils lokale Gehaltsniveau im Entwicklungsland.
  • Mittel für Personal können nur nach ortsüblichen Sätzen beantragt werden. Es ist ein Nachweis (mit Stempel und Unterschrift) mit Angabe des Namens und der Kosten (inkl. Abgaben) der anzustellenden Person pro Jahr sowie Angabe des projektspezifischen Prozentanteils der Gesamtanstellung und Angabe des gesamten Beschäftigungsausmaßes in Wochenstunden erforderlich.
  • Weiters wird eine Bestätigung der Forschungsstätte/Universität verlangt, dass die projektspezifisch verrechneten individuellen Personalkosten nicht über dem entsprechenden lokalen Gehaltsniveau liegen und in Übereinstimmung von Projekttätigkeit und Ausbildung sind.

Begutachtung 

Für Projektanträge, im Rahmen derer Kosten für Kooperationspartner:innen in Entwicklungsländern beantragt werden, gelangen die für die jeweilige Programmkategorie gültigen Begutachtungskriterien zur Anwendung.