Forschungsintegrität & Forschungsethik
Forschungsintegrität und Forschungsethik sind integrale Bestandteile des Forschungsprozesses und Qualitätsmerkmal exzellenter Forschung nach höchsten internationalen Maßstäben.
Der FWF bietet im Folgenden (1) eine allgemeine Orientierungshilfe für alle Forschenden, (2) stellt seine Verfahren bei Verdachtsfällen des Verstoßes gegen die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis vor, (3) dokumentiert Verdachtsfälle des Verstoßes gegen die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis und (4) bekennt sich zu verantwortungsvollen Tierversuchen in Forschung und Lehre.
1. Leitlinien für Standards guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftsethische Prinzipien
Im Oktober 2020 entwickelte die Österreichische Hochschulkonferenz Leitlinien für Standards guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftsethische Prinzipien. Sie sollen eine Orientierungshilfe für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen bieten und richten sich damit auch an alle Antragstellenden beim FWF. Teil 1 der Leitlinien beinhaltet allgemeine Grundprinzipien der Forschungsintegrität und Forschungsethik. Teil 2 listet die Ethikkommissionen und Kommissionen für wissenschaftliche Integrität in Österreich auf. Teil 3 beschreibt die Handlungsfelder guter wissenschaftlicher Praxis und der Forschungsethik und führt Best-Practice-Beispiele dazu an.
2. Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis bei Anträgen an den FWF
In den Forschungsanträgen an den FWF werden Antragstellende dazu aufgefordert, alle ethischen, sicherheitsrelevanten oder regulatorischen Aspekte des geplanten Forschungsvorhabens und den Umgang damit zu beschreiben. Insbesondere sollen der Nutzen und die Belastung durch die Experimente sowie die Auswirkungen, die diese auf die Untersuchungsobjekte haben, erläutert werden. Wenn keine ethischen Aspekte berücksichtigt werden müssen, ist dies ebenfalls kurz auszuführen.
Bei Antragstellung und Projektdurchführung sind darüber hinaus die Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) zur guten wissenschaftlichen Praxis einzuhalten.
Kommt es zu Verdachtsfällen des Verstoßes gegen die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis, leitet der FWF eine Prüfung ein. Die Prüfung dient einerseits dazu, tatsächliche Verstöße nach den bestehenden Regeln zu ahnden, andererseits soll es die Forschenden vor ungerechtfertigten Vorwürfen schützen.
FWF-Verfahren bei Verdachtsfällen von Verstößen gegen die Richtlinien guter wissenschaftlichen Praxis (pdf, 120KB)
3. Statistik über Verdachtsfälle des Vorstoßes gegen die Richtlinien guter wissenschaftlichen Praxis
Der FWF dokumentiert alle Prüfungen sowie Verdachtsfälle und publiziert die Statistik in anonymisierter Form. Demnach gab es vom 01.01.2008 bis 31.12.2022 bei mehr als 35.000 eingereichten Anträgen insgesamt 79 Verdachtsfälle in Zusammenhang mit Personen, die Forschungsanträge an den FWF gestellt haben bzw. an ihnen beteiligt waren. In 41 Fällen konnte nach erfolgter Prüfung kein Fehlverhalten festgestellt werden. In 35 Fällen wurde ein Verstoß identifiziert und es wurden, je nach Ausmaß des Verstoßes, Sanktionen beschlossen. Diese reichen von Mahnbriefen, Aufforderung zu Korrekturen und Antragssperren beim FWF bis hin zu Projekteinstellungen und Mittelrückzahlungen.
Verdachtsfälle von Vorstößen gegen die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis beim FWF vom 01.01.2008 bis 31.12.2022 (pdf, 47KB)
4. Tierversuche
Der FWF unterstützt schließlich das Bekenntnis zu verantwortungsvollen Tierversuchen in Forschung und Lehre an Universitäten und außeruniversitären Forschungsinstitutionen in Österreich (pdf, 1,12MB), das von zahlreichen Institutionen unterstützt wird.