Welche Publikationstypen werden im Rahmen des Programms Referierte Publikationen finanziert?

Im Rahmen von „Referierte Publikationen“ werden begutachtete Zeitschriftenartikel, Buchkapitel und Beiträge in Sammelbänden gefördert. 

Für die Finanzierung von Buchpublikationen siehe Programm Selbstständige Publikationen

 

Welche Kosten können über das Programm Referierte Publikationen finanziert werden?

Dies entnehmen Sie bitte den entsprechenden Antragsrichtlinien (pdf, 105KB).

Wie funktioniert die Förderung von Publikationskosten?

Wenn Sie bei einem Verlag publizieren, mit dem der FWF ein Direktabkommen hat, werden die Kosten direkt zwischen dem Verlag und dem FWF verrechnet (siehe dazu Liste der Verlage). 

Gibt es kein Abkommen zwischen dem Verlag und dem FWF, müssen die Publikationskosten zuerst vorfinanziert und im Anschluss ein PUR-Antrag auf elane eingereicht werden. Siehe dazu auch die entsprechenden Antragsrichtlinien (pdf, 105KB).

Welche Dokumente werden für den PUR-Antrag benötigt?

1. Eine elektronische Version der Publikation (*.pdf, keine eingescannten Dokumente) 

2. Originalrechnung (*.pdf) des Verlags. Bitte beachten Sie, dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Rechnung und dem Artikel hergestellt werden muss, beispielsweise über den Persistent Identifier oder den Titel auf der Rechnung.

3. Zahlungsnachweis in Euro (*.pdf) 

(a) Kreditkartenabrechnung und/oder Banküberweisungskopie – der IBAN des Kreditkarten- bzw. Bankkontos muss dabei vollständig ersichtlich sein – und

(b) eine SAP-Ausgabenliste mit Stempel und Unterschrift der Quästur bzw. Finanzabteilung der Forschungsstätte.

In beiden Fällen muss ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Rechnung und Zahlungsnachweis erkennbar sein.

Bankspesen, Steuern sowie Kursgewinne/-verluste können berücksichtigt werden, müssen jedoch explizit im Antrag ausgewiesen sein und die Beträge müssen anhand eines Buchungsnachweises zuordenbar sein.

Wie lange nach Projektende können Publikationskosten über das Programm Referierte Publikationen finanziert werden?

Die Refundierung von Publikationskosten bzw. die Förderung von Publikationen über Direktabkommen mit Verlagen ist bis maximal drei Jahre (36 Monate) nach Projektende/Förderperiode möglich.

Bei welchen Verlagen werden die Publikationskosten direkt mit dem FWF abgerechnet?

Die Liste jener Verlage, mit denen der FWF Direktabkommen hat, finden Sie auf der FWF-Website.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu „Referierte Publikationen“ und PUR-Anträgen habe?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an publikationskosten(at)fwf.ac.at.

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