Wann muss ich das Stipendium antreten?
Das Stipendium muss innerhalb von einem Jahr ab dem Datum der Ausstellung des Förderungsvertrags angetreten werden. In der Annahme- und Verpflichtungserklärung wird der geplante Projektbeginn festgelegt. Diese wird dem FWF spätestens vier Wochen vor Projektstart übermittelt. Bei Verzögerung des Projektantritts über ein Jahr hinaus (ohne Begründung bzw. ohne Kommunikation mit dem FWF) werden die Mittel eingezogen. Der frühestmögliche Projektbeginn ist das Datum der Bewilligung (Vordatierungen sind nicht möglich).