Kann der Projektbeginn einer bewilligten Lise-Meitner-Stelle rückdatiert werden?

Das geplante Projekt darf erst nach Bewilligung des Antrags durch das Kuratorium des FWF begonnen werden. Die Anreise zur gewählten Forschungsstätte vor Entscheidung durch das Kuratorium erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.

Wie bekomme ich Reisekosten, Übersiedlungspauschale und Kinderpauschale ausbezahlt?

Die Übersiedlungspauschale, (fallweise) Reisekosten(pauschale) und eventuelle Kinderpauschale werden von den Personalverrechnungsstellen als Einmalzahlung abgerechnet und zusammen mit dem Gehalt ausbezahlt. Daher sind sie auch sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den AVB.

Kann ich mein Projekt verlängern?

Sie können Ihr Projekt unter entsprechender Reduktion des Beschäftigungsausmaßes um maximal ein Jahr kostenneutral verlängern.

Ich möchte meine Karriere nach Abschluss der Meitner-Stelle in Österreich fortsetzen. Welche FWF-Programme kann ich beantragen?

Lise-Meitner-StelleninhaberInnen sind zur Fortsetzung ihrer Forschungsarbeiten in Österreich in FWF-Programmen, in denen Selbstantragstellung vorgesehen ist, antragsberechtigt.

Ist meine Familie im Rahmen meiner Lise-Meitner-Stelle auch versichert?

Aufgrund des Dienstvertrags verfügt der/die ProjektleiterIn über eine gesetzliche Sozialversicherung, bei der auch der/die PartnerIn und die Kinder mitversichert sein können.

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