Kann ich während der Projektlaufzeit Lehraufträge wahrnehmen?

Neben der Forschungstätigkeit sollen Hertha-Firnberg-Stelleninhaberinnen auch Lehrerfahrung sammeln. Zusätzliche Nebenbeschäftigungen (z. B. Lehraufträge) zu einer Vollzeitbeschäftigung sind zugelassen, wenn diese die Karriere der Projektleiterin fördern und entweder nicht mehr als fünf Wochenstunden in Anspruch nehmen oder nicht über die sozialversicherungsrechtliche Geringfügigkeitsgrenze hinaus entlohnt werden – dies gilt im Übrigen auch für andere Programmkategorien des FWF. In jedem Fall muss bei Antragstellung für das Hertha-Firnberg-Programm eine Einverständniserklärung einer Rektorin/eines Rektors vorgelegt werden, die bestätigt, dass eine Lehrfinanzierung im Ausmaß von 2 Semesterwochenstunden durch eine Universität sichergestellt ist.

Welche Kosten können im Rahmen von nationalen und internationalen Kooperationen abgerechnet werden?

Anders als bei nationalen ForschungspartnerInnen (siehe Punkt 1.6 in den Antragsrichtlinien) sind bei Kooperationen die durch die wissenschaftliche Zusammenarbeit an der jeweiligen Forschungsstätte entstehenden Kosten auch von dieser Forschungsstätte zu tragen.

Im Rahmen von Kooperationen können Mittel an eine/n KooperationspartnerIn (auch ins Ausland) nur dann überwiesen werden, wenn es sich um klar begrenzte Aufträge bzw. Dienstleistungen handelt und diese für die Durchführung des österreichischen Projekts unmittelbar erforderlich sind. Davon ausgenommen sind Kooperationen mit WissenschaftlerInnen aus Entwicklungsländern.

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