Kann ich während der Projektlaufzeit Lehraufträge wahrnehmen?
Neben der Forschungstätigkeit sollen Hertha-Firnberg-Stelleninhaberinnen auch Lehrerfahrung sammeln. Zusätzliche Nebenbeschäftigungen (z. B. Lehraufträge) zu einer Vollzeitbeschäftigung sind zugelassen, wenn diese die Karriere der Projektleiterin fördern und entweder nicht mehr als fünf Wochenstunden in Anspruch nehmen oder nicht über die sozialversicherungsrechtliche Geringfügigkeitsgrenze hinaus entlohnt werden – dies gilt im Übrigen auch für andere Programmkategorien des FWF. In jedem Fall muss bei Antragstellung für das Hertha-Firnberg-Programm eine Einverständniserklärung einer Rektorin/eines Rektors vorgelegt werden, die bestätigt, dass eine Lehrfinanzierung im Ausmaß von 2 Semesterwochenstunden durch eine Universität sichergestellt ist.