Kann die vorgesehene Projektlaufzeit verlängert werden?

Ja. Eine kostenneutrale Verlängerung von bis zu 12 Monaten ist möglich (Ausnahme: SFB, DK, doc.funds, ZK), falls diese dem FWF rechtzeitig (vor dem ursprünglich vorgesehenen Projektende) mitgeteilt wird. Fristverlängerungsanträge, die nach dem ursprünglich vorgesehenen (und bei uns EDV-mäßig erfassten) Projektende gestellt werden, können nicht berücksichtig werden! Allenfalls vorhandene Restmittel werden eingezogen.

In welchem Ausmaß können bewilligte Kosten von der Projektleitung geändert werden?

Der FWF gewährt im Rahmen der projektspezifischen Mittel ein Globalbudget (Ausnahme: DK, doc.funds, Schrödinger, Meitner, Firnberg, Richter und Richter-PEEK). Die ProjektleiterInnen sind im Rahmen des Vertrags frei in der Verwendung der Mittel, solange die gesamte Bewilligungssumme nicht überschritten wird und solange die Mittel projektspezifisch und im Rahmen der Allgemeinen Vertragsbedingungen des FWF für das bewilligte FWF-Forschungsvorhaben verwendet werden.

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