Muss die Projektleitung oder die Forschungsstätte Sachmittelausgaben (Verbrauchsmaterial und Kleingeräte, Reisekosten und Sonstige Kosten) vorfinanzieren?
Nein, Punkt 8.2 der Projekt-AVB sieht die Mittelanforderung im Vorhinein dem laufenden Bedarf des Projekts entsprechend vor (bis maximal zum Bedarf eines halben Jahres i. V.). Vorfinanzierungen durch die Forschungsstätten sollten deshalb bei rechtzeitiger Anforderung durch die ProjektleiterInnen nicht vorkommen. Da der FWF die Mittel auch auf Anforderung im Vorhinein überweist, sollten Überweisungsanforderungen auch nach Projektende nicht auftreten.