Muss die Projektleitung oder die Forschungsstätte Sachmittelausgaben (Verbrauchsmaterial und Kleingeräte, Reisekosten und Sonstige Kosten) vorfinanzieren?

Nein, Punkt 8.2 der Projekt-AVB sieht die Mittelanforderung im Vorhinein dem laufenden Bedarf des Projekts entsprechend vor (bis maximal zum Bedarf eines halben Jahres i. V.). Vorfinanzierungen durch die Forschungsstätten sollten deshalb bei rechtzeitiger Anforderung durch die ProjektleiterInnen nicht vorkommen. Da der FWF die Mittel auch auf Anforderung im Vorhinein überweist, sollten Überweisungsanforderungen auch nach Projektende nicht auftreten.

Was ist bei der Eröffnung eines Bankkontos (Projektleiterkonto) zu beachten?

Beginnt das Projekt an einer Forschungsstätte, welche dem UG 2002 unterliegt, ist kein Projektleiterkonto zu eröffnen.

Ansonsten gilt: KontoinhaberIn ist der/die ProjektleiterIn und das Konto muss deshalb auch namentlich auf den/die ProjektleiterIn lauten. Die jeweilige FWF-Projektnummer muss im Kontowortlaut enthalten sein und auf den Kontoauszügen ausgewiesen werden.

Wie rechnet man 5 % Allgemeine Projektkosten ab?

Es gibt keine eigene Kostenkategorie für die Allgemeinen Projektkosten. Die Mittelverwendung bzw. -abrechnung erfolgt je nach Verwendung in den unterschiedlichen Kostenkategorien. Es gelten auch hier die Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Was geschieht, wenn die Vorlagefrist für Jahresverwendungsnachweise oder Endabrechnungen nicht eingehalten werden kann?

Eine kurze Information muss vor Ablauf der Frist an die Revisionsabteilung geschickt werden. Verlängerungen der Vorlagefrist bis zu einem Monat (bei Erkrankungen, Auslandsaufenthalten etc. auch länger) werden unbürokratisch erfasst. Wenn der FWF aber bereits die Mahnung (mit Sperrandrohung) verschickt hat, gibt es keine Fristverlängerung im Nachhinein mehr.

Kann ich bei Ende eines FWF-Projekts Minusbeträge bei den Sachmittelausgaben aus einem anderen FWF-Projekt ausgleichen?

Nein, das ist unzulässig. Jedes Projekt wird für sich gesondert beantragt und bewilligt; finanzielle Überträge zwischen FWF-Projekten sind nicht zulässig (siehe auch Punkt 8.2, letzter Satz der Projekt-AVB). Es ist Aufgabe der Projektleitung, darauf zu achten, dass die bewilligten Mittel zur Zahlung aller noch offenen Rechnungen ausreichen und alle Überweisungsanforderungen rechtzeitig im Vorhinein getätigt wurden, sodass das ProjektleiterInnenkonto bzw. der Projekt-Innenauftrag der mittelverwaltenden Universität nicht „ins Minus kommt“.

Das bedeutet auch, dass bei Projektende alle Restmittel eines Projekts an den FWF zurückzuüberweisen sind (kein Übertrag auf ein anderes laufendes FWF-Projekt, keine anderweitige Verwendung).

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