NEU: Fördert der FWF nachhaltiges Reisen?

Ja. Ist eine projektspezifische Reisebewegung notwendig, ist das Transportmittel Zug dem Flugzeug als Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit vorzuziehen. Wenn die Zugreise eine Übernachtung im Hotel erforderlich macht, sind diese Mehrkosten förderbar. Nicht förderbar ist ein Zugticket 1. Klasse. Wenn Reisen mit dem Flugzeug unternommen werden, wird nachdrücklich empfohlen, eine CO2-Kompensationsabgabe zu leisten, welche im Rahmen der Reisekosten beantragbar ist. Die CO2-Kompensationsabgabe darf bis zu 15 % des Ticketpreises betragen.

Es wird empfohlen, einen Kompensationsanbieter zu wählen, der Kompensationsprojekte unterstützt, die dem sogenannten Gold Standard entsprechen. Die Berechnung der Höhe einer CO2-Kompensationsabgaben für Flüge kann bspw. auf der Webseite von Climate Austria mit dem CO2-Rechner erfolgen.

Gibt es ein Formular für die Abrechnung von Reisekosten?

Ja. Das Formular ist als Hilfestellung bei der Abrechnung gedacht. Wenn Ihre Forschungsstätte inhaltlich vergleichbare bzw. besser auf die konkrete Projektreisetätigkeit abgestimmte Formulare auflegt, können Sie diese weiterhin verwenden. Die FWF-Projektnummer muss aber in diesem Formular ausgewiesen werden.

Abrechnungsformular für Reisekosten (pdf, 3,34MB)

Welche Informationen müssen bei Reisekosten immer vorgelegt werden?

Aus den Abrechnungsunterlagen muss ersichtlich sein, wer wann warum wohin gereist ist. Wenn dies bei Projekten, die an universitären Forschungsstätten gemäß UG 2002 durchgeführt werden, aus der Detail-Ausgabenliste der Forschungsstätte nicht ersichtlich ist, müssen der Abrechnung ergänzende Informationen (zusätzliche Aufstellung der Projektleitung) beigelegt werden.

Wo finde ich die Berechnungsgrundlage Reisekosten?

Projekte, die an einer Forschungsstätte laufen, welche dem UG 2002 unterliegt, erfragen dieses bitte bei der Finanzabteilung/Personalabteilung ihrer Forschungsstätte.

Ansonsten gilt (nach der Reisegebührenvorschrift des Bundes):

Die Inlandssätze der Reisegebührenvorschrift des Bundes lauten:
Tagesgebühr: EUR 26,40 / Tag (Tarif I), EUR 19,80 / Tag (Tarif II)
Nächtigungsgebühr: EUR 15,00 

Tarif I kommt zur Anwendung bei Reisen unter 30 Tagen Reisedauer, Tarif II wird für Reisen ab dem 31. Tag verrechnet.

Die Tagesgebühren für Auslandsreisekosten können als PDF-Dokument herunterladen werden.

Für die Gebührenstufe bei Auslandsdienstreisen beachten Sie bitte folgende Einteilung:
Gebührenstufe 1: Nichtwiss. MitarbeiterInnen
Gebührenstufe 2: Mag./Dr./DI/FB-EmpfängerInnen
Gebührenstufe 2b: Univ.-Ass./Univ.-Doz.
Gebührenstufe 3: Univ.-Prof.

Bundesgesetzblatt Auslandssätze (pdf, 102KB)

Die Kilometergeldsätze lauten:
Kilometergeld: 0,42 EUR
Zusatzbetrag für projektbedingt mitreisende Person: 0,05 EUR

Die Beträge gelten für Reisen im Inland und Ausland. Für Hauptverkehrsstrecken der Bahn akzeptiert die Abteilung Revision üblicherweise nicht das Kilometergeld, sondern die analogen Kosten der Bahnfahrt zweiter Klasse.

Beachten Sie bitte, dass neben dem Kilometergeld keine zusätzlichen Kosten (wie z. B. Autobahngebühr, Vignette, Parkgebühren, Benzinrechnungen etc.) abgerechnet werden dürfen. Mit dem geltend gemachten Kilometergeld sind alle anfallenden Kosten abgedeckt. Irrtümliche Doppelverrechnungen müssen von der Revisionsabteilung des FWF auch bei „Bagatellbeträgen“ zurückgefordert werden.

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