Können Geräte über das Sachmittelkonto angeschafft werden?

Es können nur Geräte (geringwertige Wirtschaftsgüter) bis zu einer Höhe von 1.500,00 EUR (inkl. Umsatzsteuer) über die Sachmittel angeschafft werden.

Geräte ab 1500,00 EUR unterliegen dem Geräteprozess Neu und müssen von der jeweiligen Forschungsstätte, die einen Vertrag mit dem FWF abschließen muss, angeschafft werden. Diese Kosten werden danach vom FWF über einen genau vorgegebenen Refundierungsprozess aus den jeweiligen Projektmitteln erstattet.

Kann ich als ForschungspartnerIn oder TeilprojektleiterIn Geräte über 1.500,00 EUR anschaffen?

Ja, wenn die Forschungsstätte, der sie zugeordnet sind, einen Gerätevertrag mit dem FWF abgeschlossen hat und der/die ProjektleiterIn die Zustimmung erteilt hat.

Was geschieht mit dem Gerät nach Ende des Projekts?

Das Gerät geht mit der Zahlung in das Eigentum der Forschungsstätte über. Im Falle eines Verkaufs oder einer Schenkung muss die Zustimmung des FWF eingeholt werden.

Gibt es eine Obergrenze für Gerätekosten?

Die Kosten, die für Geräte übernommen werden, orientieren sich grundsätzlich an den im Antrag vorgelegten Angeboten.

Was muss ich beachten, wenn sich die Anbotskosten seit der Antragsphase geändert haben?

In diesem Fall informieren Sie den FWF über die veränderten Kosten und reichen ein neues Anbot und eine neuerliche Kostenbegründung ein. Die Kosten eines Anbots müssen im Text der Kostenbegründung in identischem Maß vorhanden sein. Die Kosten müssen sowohl im Anbot als auch im Text eindeutig nachvollziehbar und im Detailgrad identisch sein. Es muss die spezifische Leistung, die Anzahl der Arbeitsstunden bzw. Leistung, erkennbar und den entsprechenden Kosten zuordenbar sein.

Mein Projekt wurde vor dem 1.10.2015 bewilligt, wo finde ich genauere Informationen?

Bitte wenden Sie sich dafür an die FWF-Geschäftsstelle, konkret an das Team Projektrevision.

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