Können Bewirtungskosten aus FWF-Förderprojekten bezahlt werden?
Bewirtungskosten können in Ausnahmefällen wie folgt dargestellt unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes und der Compliance- und Antikorruptionsregelungen der jeweiligen Forschungsstätte abgerechnet werden. Zu beachten ist, dass in allen Fällen Kosten für alkoholische Getränke und Trinkgelder nicht zulasten von FWF-Projekten abgerechnet werden können.
Arbeitsgespräche
Bewirtungskosten mit überwiegend externer Beteiligung können nur dann abgerechnet werden, wenn sie im Zusammenhang mit einem Projekttreffen (projektspezifisch) entstanden sind und den internen Richtlinien der Forschungsstätte entsprechen. Als Richtwert gilt hier der aktuell gültige österreichische Tagsatz (Tagesgelder lohnsteuerliche Behandlung) von 26,40 EUR pro Person.
Veranstaltungen
Der FWF möchte Nachhaltigkeit in allen Bereichen fördern. Es ist daher nach Möglichkeit darauf zu achten, dass die Mindestanforderungen an nachhaltige Veranstaltungen in Österreich eingehalten werden. Bei selbst organisierten, projektspezifischen und ganztägigen Veranstaltungen (z. B. Workshops) mit maßgeblicher externer Beteiligung können Verpflegungskosten abgerechnet werden. Sollten sich die Veranstaltungen über mehrere Tage erstrecken, besteht die Möglichkeit der zusätzlichen Abrechnung eines Vernetzungsarbeitsessens (lt. Veranstaltungsprogramm). In jedem Fall ist hier der Richtwert von 65,00 EUR pro Person und Veranstaltungstag einzuhalten. Nicht förderbar sind hingegen Abschlussessen oder Essen, die der Community-Bildung dienen.