Wann kann ich mit den Projektarbeiten beginnen?
Die Projektarbeiten können ab dem Datum des Bewilligungsschreibens bis spätestens sechs Monate nach diesem Datum (Ausnahmen: SFB, DK, doc.funds, Selbstständige Publikationen) begonnen werden. Darüber hinausgehende Verzögerungen bis zu 12 Monaten sind zu begründen. Das Projekt muss bis längstens 12 Monate nach dem Datum des Bewilligungsschreibens begonnen werden. Projektverzögerungen, die über den Zeitraum von 12 Monaten hinausgehen, sind nur in Krisensituationen möglich und bedürfen der expliziten Zustimmung des FWF-Präsidiums.