Wann kann ich mit den Projektarbeiten beginnen?

Die Projektarbeiten können ab dem Datum des Bewilligungsschreibens bis spätestens sechs Monate nach diesem Datum (Ausnahmen: SFB, DK, doc.funds, Selbstständige Publikationen) begonnen werden. Darüber hinausgehende Verzögerungen bis zu 12 Monaten sind zu begründen. Das Projekt muss bis längstens 12 Monate nach dem Datum des Bewilligungsschreibens begonnen werden. Projektverzögerungen, die über den Zeitraum von 12 Monaten hinausgehen, sind nur in Krisensituationen möglich und bedürfen der expliziten Zustimmung des FWF-Präsidiums.

Welche Zeitplanung ist bei Anschluss- bzw. Folgeprojekten hinsichtlich der Begutachtung zu beachten, damit ein „nahtloser Anschluss“ möglich ist?

Für ein Folgeprojekt ist eine Einreichung mind. fünf Monate vor Projektende notwendig, damit ein nahtloser Anschluss möglich ist (Ausnahmen: PEEK, QFTE, SFB, DK, doc.funds, ZK und Selbstständige Publikationen).

Wem können projektspezifische Auskünfte erteilt werden, die über die Öffentlichkeitsarbeit hinausgehen?

Informationen zum Projekt können nur dem/der ProjektleiterIn und den mit der Abwicklung des Projekts an der Forschungsstätte befassten Personen gegeben werden.

zurück zur Übersicht