Hinweis: Für die folgenden Förderungsprogramme sind die Forschungsinstitutionen die einreichende formale juristische Person bzw. die spätere Vertragspartnerin für einen Förderungsvertrag mit dem FWF (Abwicklung unter PROFI bzw. § 27 UOG): SFB, Forschungsgruppen, doc.funds und Zukunftskollegs.

Was sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Zukunftskollegs?

Ein international herausragendes Team an Nachwuchswissenschaftlerinnen und
-wissenschaftlern (mind. 3 bis max. 5 Postdocs aus dem In- und Ausland bis max. 4 Jahre nach der Promotion) aller Wissenschaftsdisziplinen, insbesondere auch der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, die an österreichischen Forschungsstätten arbeiten wollen.

Die Forschungszusammenarbeit soll fachgrenzen-übergreifend und interdisziplinär zu innovativen Themen konzipiert werden.

Die wissenschaftliche Fragestellung soll an mindestens zwei Forschungsstätten bzw. mindestens an zwei Organisationseinheiten einer Forschungsstätte vertieft oder neu konsolidiert werden.

In jedem Fall empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme und Beratung mit dem FWF vor der Konzepterstellung und Einreichung. Eine Teilnahme am Zukunftskollegs – Proposers’ Day ist ebenfalls sehr empfehlenswert. Termine siehe FWF-Veranstaltungen.

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