Woher bekomme ich die Nominierungsunterlagen für den Wittgenstein-Preis?
Die Unterlagen werden den Vorschlagberechtigten zugesendet. An andere Personen werden keine Nominierungsunterlagen vergeben.
Die Unterlagen werden den Vorschlagberechtigten zugesendet. An andere Personen werden keine Nominierungsunterlagen vergeben.
Vorschlagsberechtigt sind: RektorInnen und VizerektorInnen für Forschung der Universitäten, der/die PräsidentIn der ÖAW bzw. des IST Austria sowie alle bisherigen Wittgenstein-PreisträgerInnen.