Bin ich antragsberechtigt, wenn ich bereits andere FWF-Projekte leite?
Ja. Im Fall des START-Programms sind Sie unabhängig von anderen laufenden oder beantragten Projekten antragsberechtigt. Allerdings muss sich das START-Projekt, das im START-Antrag beschrieben wird, signifikant von den anderen Projekten unterscheiden. In diesem Fall ist es sinnvoll, dem START-Antrag ein Schreiben beizulegen, in dem erklärt wird, inwiefern sich das beantragte START-Projekt von anderen laufenden und/oder beantragten Projekten unterscheidet. Sollte Ihr START-Projekt schließlich gefördert werden, dürfen Sie in den ersten drei Jahren nach Bewilligung des START-Projekts neben dem START-Projekt nur noch ein weiteres Projekt leiten.