Was wird nicht gefördert?
Von der Förderung selbstständiger Publikationen sind Zeitschriften, Jahrbücher, Festschriften, Tagungs- und Kongressberichte (Proceedings) ohne spezielle Fokussierung, Neuauflagen (Reprints, Sammelbände mit bereits erschienenen Aufsätzen), Lehrbücher, Bibliografien, Kataloge zu Ausstellungen, Kataloge zu Sammlungen, Bildbände, Faksimileausgaben, Werke von lokalem Interesse (z. B. Gemeindechroniken) und Qualifikationsschriften unterhalb der Dissertation ausgeschlossen.
Anträge werden abgesetzt, wenn das Werk bereits erschienen ist bzw. sich im Satz oder im Druck befindet.