Kann der Antrag vom Ausland aus gestellt werden?

Ja. Bei PEEK gilt ein eingeschränktes Territorialitätsprinzip, d. h. die einzige Vorgabe ist, dass das Forschungsvorhaben an einer österreichischen Forschungsstätte durchgeführt werden muss. Es ist aber nicht notwendig, bereits davor den Lebensmittelpunkt in Österreich gehabt zu haben.

Welcher Personalkostensatz soll für SelbstantragstellerInnen angegeben werden, wenn sie keinen akademischen Grad erworben haben?

Für SelbstantragstellerInnen ist in jedem Fall (zumindest) ein Postdoc-Satz zu beantragen. In Analogie zu künstlerisch ausgewiesenen und erfahrenen SelbstantragstellerInnen ohne Doktorat können auch ebenso erfahrene MitarbeiterInnen einen Postdoc-Satz beantragen.

Von wem kann ein Senior-Postdoc-Satz beantragt werden?

Von SelbstantragstellerInnen mit mindestens zwei Jahren Postdoc-Forschungserfahrung oder von SelbstantragstellerInnen ohne Doktorat, die bereits ein FWF-Projekt geleitet haben.

Gib es eine Möglichkeit, im Antrag künstlerisch-wissenschaftliche Vorarbeiten, die für das beantragte Projekt unmittelbar relevant sind und etwa zu einer besseren Veranschaulichung dienen, zu zeigen?

Ja. Sie können den GutachterInnen audiovisuelles Material über einen Weblink im Projektantrag zur Verfügung stellen. Dieser muss in jedem Fall unverschlüsselt sein.

Können im Rahmen eines PEEK-Projekts künstlerische Events (wie Konzerte, Performances oder Ausstellungen) gefördert werden?

Ja, aber prinzipiell nur dann, wenn es sich dabei um ein sogenanntes „proof of concept“ handelt, d. h. das Event in direktem Zusammenhang mit der spezifischen künstlerischen Forschung des beantragten Projekts steht.

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