Was geschieht nach der Einreichung eines Antrags?
Informationen zum Entscheidungsverfahren auf der Website des FWF geben Auskunft über alle Schritte von der Einreichung bis zur Entscheidung.
Informationen zum Entscheidungsverfahren auf der Website des FWF geben Auskunft über alle Schritte von der Einreichung bis zur Entscheidung.
Die Zahl der für eine Entscheidung erforderlichen Fachgutachten hängt von der Antragssumme bzw. dem Förderungsprogramm ab, für eine mögliche Bewilligung müssen aber immer zumindest 2 Gutachten vorliegen. Nähere Informationen finden sich in den Programminformationen zum Entscheidungsverfahren.
Das Begutachtungsverfahren dauert in der Regel fünf bis sechs Monate im Rahmen der Einzelprojekte. Es wird darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit mit der Anzahl der erforderlichen Gutachten erfahrungsgemäß entsprechend zunimmt (siehe dazu auch Antragsrichtlinien der jeweiligen Programme). Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt im Wesentlichen von der Qualität des wissenschaftlichen Abstracts, der Vollständigkeit des Antrags sowie der Bereitschaft der unentgeltlich arbeitenden GutachterInnen ab.
Für Programme mit speziellen Verfahren und/oder einer speziellen Einreichungsdeadline (wie z. B. SFB, Forschungsgruppen, Zukunftskollegs, Start und Wittgenstein, Frauenprogramme u. a.) gelten verfahrensbedingt grundsätzlich andere Zeitläufe (Informationen dazu auf der Website des FWF beim jeweiligen Programm).
In der Ausschreibungsübersicht des FWF findet sich ein Überblick über die Sitzungstage des FWF-Kuratoriums.
Bei einer Ablehnung kann eine Wiedereinreichung des Antrags (Neuplanung) erfolgen. In diesem Fall ist der Antrag bei einem einstufigen Verfahren auf Grundlage der übermittelten Stellungnahmen der GutachterInnen entsprechend zu überarbeiten bzw. zu aktualisieren. Der Neuplanung müssen außerdem weitere Dokumente (Änderungsprotokoll, Stellungnahmen zu Gutachten etc.) angefügt werden. Die genauen Vorgaben entnehmen Sie bitte den Antragsrichtlinien (Überarbeitung eines abgelehnten Antrags).