Wo kann ich einen ESPRIT-Antrag in elane anlegen? Das ESPRIT-Programm scheint nicht im Drop-down-Menü der Programmauswahl auf.

Bitte beachten Sie, dass das ESPRIT-Programm über PROFI abgewickelt wird. Sie müssen daher, nachdem Sie sich in elane eingeloggt haben, zunächst die korrekte Art der Förderung auswählen: „Anträge PROFI“ (nicht „Anträge ad personam“). Dort können Sie dann nach Anlage eines neuen Antrags die Förderungskategorie „ESP – ESPRIT-Programm“ auswählen.

Welche Vorteile ergeben sich im neuen Early-Stage-Programm im Vergleich zum Hertha-Firnberg- und Lise-Meitner-Programm?

Das geplante Modell bietet die Möglichkeit, laufend einreichen zu können, flexiblere Förderungssummen, eine Erhöhung des Fördervolumens und im Vergleich zu Meitner eine längere Projektlaufzeit.

Muss man zum Zeitpunkt der Antragstellung in Österreich sein bzw. bereits in Österreich geforscht haben?

Im ESPRIT-Programm gilt kein Territorialitätsprinzip und daher gibt es keine entsprechende Voraussetzung. Es muss aber im Vorfeld ein/e MentorIn in Österreich gefunden werden und ein Antrag kann nur mit einer österreichischen Forschungsstätte gestellt werden (PROFI).

Kann ich einen abgelehnten Hertha-Firnberg- oder Lise-Meitner-Antrag als Neuplanung im ESPRIT-Programm einreichen?

Ja, es sind wie bei anderen FWF-Programmen programmübergreifende Neuplanungen unter Berücksichtigung der in den Antragsrichtlinien definierten Vorgehensweise und Antrags-voraussetzungen zulässig.

Bin ich als ProjektleiterIn im Lise-Meitner- oder Hertha-Firnberg-Programm von der Antragstellung im ESPRIT-Programm ausgeschlossen?

Nein, nicht von vornherein. Für eine Einreichung müssen allerdings alle Antragsvoraussetzungen erfüllt sein, d. h. die Erlangung des Doktorats darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Welche Nachweise soll ich für die Kinderbetreuungszeit erbringen, wenn ich die akademische Altersgrenze überschritten habe?

Der FWF rechnet maximal drei Jahre pro Kind auf die Zeit der Erziehung von Kindern für Kinder an, die nach Abschluss der Promotion des Antragstellers/der Antragstellerin geboren wurden. Männer müssen entsprechende Nachweise über jeweilige Karenzzeiten erbringen.

Kann man einreichen, wenn das Doktorat noch nicht abgeschlossen ist?

Ja, wie bisher unter der Voraussetzung, dass die weiteren Anforderungen für die Antragstellung erfüllt sind und der offizielle Abschluss des Doktorats innerhalb der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer (ca. vier Monate) erfolgen wird. Allerdings kann das Projekt im Fall einer Bewilligung (vor offiziellem Abschluss des Doktorats) erst nach Vorlage des Promotionsbescheids durchgeführt werden.

Ich habe zwei PhDs/Doktorate, welcher Abschluss zählt für die Antragsberechtigung (max. 5 Jahre nach Promotion) im ESPRIT-Programm?

Beim ESPRIT-Programm zählt (ebenso wie im START-Programm) der fachspezifische Abschluss.

Kann ich das ESPRIT-Programm als Rückkehroption nach einem langen Auslandsaufenthalt nutzen?

Ja, da das Territorialitätsprinzip keine Antragsvoraussetzung ist, ist eine Einreichung aus dem Ausland möglich.

Muss der/die MentorIn am selben Institut tätig sein, an dem das Projekt durchgeführt wird?

Nein, diese Konstellation ist möglich und auch sinnvoll, ein/e MentorIn kann aber auch an einer anderen österreichischen Forschungsstätte tätig sein.

Kann man einen ESPRIT-Antrag auch ohne MentorIn einreichen?

Nein, ein/e Mentorin und die Vorlage eines entsprechenden Karriere- und Mentoringplans sind verpflichtend.

Darf ich nur eine/n MentorIn haben?

Eine Person muss der/die hauptverantwortliche MentorIn sein. Zusätzlich können aber auch weitere Personen Mentoringaufgaben übernehmen, was den Vorteil einer stärker diversifizierten Expertise bietet.

Wird es analog zur Begrenzung einer Mitantragstellung in den Programmen Lise Meitner und Hertha Firnberg eine Begrenzung der der MentorInnen-Rolle für Projektleitungen eines ESPRIT-Projekts geben?

Nein, es wird formal keine Begrenzung der Anzahl der Mentees im ESPRIT-Programm geben, für die eine Person als MentorIn fungieren kann. Auch MitantragstellerInnen von laufenden Firnberg- und Meitner-Projekten können MentorInnen für Projektleitende im ESPRIT-Programm sein. Ein ESPRIT-Antrag benötigt jedoch einen detaillierten Mentoring- und Karriereplan, dieser ist Teil der Begutachtung.

Was sollte ich bei der Auswahl meiner Mentorin / meines Mentors beachten? Spielen akademischer Titel oder Gender dabei eine Rolle? Kann diese Person auch für einige Stunden aus dem Projekt finanziert werden?

Um ihre/seine Mentees in deren längerfristiger Karriereentwicklung gut unterstützen zu können, muss eine Mentorin / ein Mentor eine erfahrene, aktiv forschende Person sein, die in ihrem Fachgebiet bzw. ihrer wissenschaftlichen Community angesehen und mit dem internationalen und nationalen Forschungskontext vertraut ist. Wichtig sind dabei vor allem entsprechende Erfahrung in und Freude an der Weitergabe von Wissen sowie Offenheit und Reflexionsvermögen. Darüber hinaus sollen Mentor/inn/en eine hohe Motivation für die Förderung weniger erfahrener Kolleg/inn/en und ausreichend zeitliche Ressourcen mitbringen.

Inwiefern Ähnlichkeiten oder Unterschiede zwischen Mentee und Mentor/in in Bezug auf Forschungsgebiet, Geschlecht und Berufs- bzw. Lebenserfahrungen förderlich sind, ist individuell verschieden und kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich gilt eine vertrauensvolle, persönliche Verbindung – unabhängig vom formalen akademischen Titel oder Geschlecht – als eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg einer Mentoringbeziehung (siehe dazu auch: Grasenick K. (2017): Mentoring als Nachwuchsförderung an der Karl-Franzens-Universität Graz. Ein Handbuch mit praktischen Anleitungen für Mentoren & Mentorinnen. Karl-Franzens-Universität Graz: Koordinationsstelle für Geschlechterstudien und Gleichstellung. ISBN: 978-3-9501271-5-7; https://static.uni-graz.at/fileadmin/Koordination-Gender/Gleichstellung/web-BUCH-mentoringhandbuch.pdf). Die Übernahme von Mentoringaufgaben soll freiwillig erfolgen, eine Bezahlung der Mentorin / des Mentors ist nicht vorgesehen.

Muss das Projekt einen Kostenplan enthalten?

Bei der Inanspruchnahme der Pauschale in der Höhe von 15.000 EUR p. a. muss kein Kostenplan erstellt werden. Erscheint es jedoch für die Begutachtung des Antrags sinnvoll, kann die geplante Verwendung der Mittel im Antrag beschrieben werden. Bei Beantragung von höheren Kosten bis zu maximal 25.000 EUR p. a. muss ein Kostenplan mit entsprechender Begründung vorgelegt werden.

Kann ich mich gleichzeitig um ein Forschungsprojekt in einer anderen Förderungskategorie bewerben?

Antragstellerinnen für ein ESPRIT-Projekt können beim FWF keine Paralleleinreichung in demselben oder einem anderen Nachwuchs-Förderungsprogramm (Erwin Schrödinger, Elise Richter bzw. Elise-Richter-PEEK) vornehmen. Eine Bewerbung um Projektmittel des FWF in anderen Förderungs-programmen mittels eines eigens dafür verfassten Projekts ist zulässig, sofern die jeweiligen programmspezifischen Antragsvoraussetzungen erfüllt und auch die geltenden Projektanzahl-begrenzungen nicht überschritten werden.

Der FWF legt im ESPRIT-Programm besonders Wert auf Frauenförderung, was bedeutet das konkret?

Einerseits werden die Programmunterlagen so gestaltet, dass Karriereunterbrechungen keine Nachteile bringen, Vorgaben an CVs und Fragen an die GutachterInnen werden mit besonderem Augenmerk auf Chancengleichheit erstellt. Die Hälfte der Mittel wird für Frauen reserviert. Bei der Auswahl der Projekte werden bei gleicher Qualifikation der Antragstellenden und gleicher Qualität der Anträge Frauen bevorzugt. Frauen erhalten bei Vollzeitbeschäftigung bis zum dritten Geburtstag des Kindes eine Kinderpauschale. Darüber hinaus bietet der FWF Frauen mit laufenden ESPRIT-Projekten Netzwerkaktivitäten (jährliche Workshops und Netzwerktreffen) und Maßnahmen zur Sichtbarmachung an.

Ist mit der Einführung von ESPRIT auch eine Änderung im Programmangebot für weiter fortgeschrittene Karrierephasen geplant?

Längerfristig ist auch eine Weiterentwicklung und Verbesserung des Programmangebots für weiter fortgeschrittene Karrierephasen (betrifft die derzeitigen Programme Elise Richter und START) geplant. Allerdings befindet sich diese noch in der Konzeptionsphase, sodass vorerst (zumindest noch 2021) sowohl das Richter- als auch das START-Programm wie bisher bestehen bleiben. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren früheren Veröffentlichungen beispielsweise hier und hier. Vor einer tatsächlichen Implementierung der Änderungen werden nähere Informationen selbstverständlich zeitgerecht im FWF-Newsletter und auf unserer Website kommuniziert werden.

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