Definitionen
Trägerforschungsstätte | Österreichische Forschungsstätte, die den Antrag stellt und an der die Koordinatorin / der Koordinator tätig ist. |
Partnerforschungsstätte | Österreichische Forschungsstätte, die am Antrag mitbeteiligt ist und an der beteiligte Forscher/innen tätig sind. |
Board of Directors (BOD) 5–8 Personen (inkl. Koordinator/in) | 5–8 Personen, die den Cluster strategisch lenken. Die Koordinatorin / Der Koordinator leitet das BOD und ist an der Trägerforschungsstätte angestellt. Mind. 4 bis max. 7 weitere Personen können ebenfalls in das BOD integriert werden. Diese sind entweder hochkarätige Wissenschaftler/innen oder zentrale Expert/inn/en (z. B. Leiter/in der Management Unit). Für den LOI muss mindestens eine Wissenschaftlerin / ein Wissenschaftler pro Forschungsstätte genannt werden. Für den Konzeptantrag müssen alle Wissenschaftler/innen angeführt werden. Für diese Expert/inn/en kann im Konzeptantrag eine Stellen-/Funktionsbeschreibung als Platzhalter verwendet werden, da die Personen wahrscheinlich noch nicht bekannt sind und erst nach Bewilligung durch eine Ausschreibung ausgewählt werden. |
Koordinator/in Director of Research | Diese Forscherin / Dieser Forscher ist für das Management verantwortlich und wird als Beauftragte/r der Trägerforschungsstätte im Rahmen der Projektdurchführung im Förderungsvertrag eingesetzt. Um auf die bedeutende wissenschaftliche Qualifikation und Funktion hinzuweisen, werden Koordinator/in und Director of Research synonym verwendet. |
Unit | Notwendige, vorgeschriebene Organisationselemente in einem Cluster. Sie müssen erst im Konzeptantrag dargestellt werden. Jede Unit wird von einer Person des BOD geleitet. Weitere Units können nach Bedarf erstellt werden. Weitere Subeinheiten können ebenso vom BOD eingerichtet werden. |
Key Researcher | Exzellente Forschende an den beteiligten Träger- und Partnerforschungsstätten, welche die Forschungsarbeit im COE tragen und durchführen. Hier besteht keine Begrenzung der Anzahl an Personen. Die Key Researchers müssen im Konzeptantrag genannt werden. |
Außerordentliche Forschungspartner/innen | Falls einzelne Forscher/innen an österreichischen Forschungsstätten, die nicht an Träger- oder Partnerforschungsstätten tätig sind, eine notwendige, spezifische Expertise in den Cluster einbringen können, können diese als außerordentliche Forschungspartner/innen integriert werden. Von dieser Forschungsstätte werden keine Eigenmittel anerkannt. |