Was ist bei aktuell laufenden Projekten mit Kooperationspartnern in Russland zu beachten?
Für alle aktuell laufenden Forschungsprojekte mit Kooperationspartnern in Russland weist der FWF auf die Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden europäischen und nationalen Sanktionsbestimmungen gegenüber russischen Institutionen und Einzelpersonen sowie generell im Hinblick auf technisch-wissenschaftliche Unterstützung hin. Die Durchführung von FWF-Projekten unterliegt den diesbezüglichen Regelungen der jeweiligen österreichischen Forschungsstätte; daher ist vor der Durchführung von Kooperationsaktivitäten eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle der jeweiligen Forschungsstätte erforderlich.
Für individuelle wissenschaftliche Kontakte mit Forscher:innen in Russland gelten die Regeln der jeweiligen Forschungsstätte.