Was ist bei aktuell laufenden Projekten mit Kooperationspartnern in Russland zu beachten?

Für alle aktuell laufenden Forschungsprojekte mit Kooperationspartnern in Russland weist der FWF auf die Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden europäischen und nationalen Sanktionsbestimmungen gegenüber russischen Institutionen und Einzelpersonen sowie generell im Hinblick auf technisch-wissenschaftliche Unterstützung hin. Die Durchführung von FWF-Projekten unterliegt den diesbezüglichen Regelungen der jeweiligen österreichischen Forschungsstätte; daher ist vor der Durchführung von Kooperationsaktivitäten eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle der jeweiligen Forschungsstätte erforderlich.

Für individuelle wissenschaftliche Kontakte mit Forscher:innen in Russland gelten die Regeln der jeweiligen Forschungsstätte.

Können beim FWF Anträge (inkl. Neuplanungen) eingereicht werden, die Kooperationen mit an russischen Forschungseinrichtungen tätigen Forschenden vorsehen?

Anträge, in denen Kooperationen mit Forschenden an russischen Forschungseinrichtungen geplant sind, können bis auf Weiteres nicht eingereicht werden. Der FWF ist sich der Folgen des Aussetzens der Antragsmöglichkeit für einzelne Forschende bewusst und bedauert die Einschränkung im Hinblick auf den Austausch und die internationale Zusammenarbeit innerhalb der Wissenschaft.

Ist eine Antragstellung beim FWF im Rahmen international koordinierter Forschungsverbünde oder Forschungstätigkeit an internationalen Großforschungseinrichtungen mit Beteiligung russischer Organisationen möglich?

Dies ist grundsätzlich möglich, solange im Rahmen der Forschungstätigkeit keine direkte Kooperation mit Forschenden an russischen Forschungseinrichtungen erfolgt. Die Regelungen der jeweiligen internationalen Großforschungseinrichtung kommen zur Anwendung.

Wird der FWF in nächster Zeit bilaterale Ausschreibungen gemeinsam mit der Russian Science Foundation (RSF) durchführen?

Nein. Der FWF hat die Kooperation mit der Russian Science Foundation bis auf Weiteres ausgesetzt.

Sind kostenneutrale Verlängerungen von laufenden Projekten mit einem russischen Kooperationspartner möglich?

Ja, diese sind im Rahmen der bestehenden Bestimmungen in den jeweiligen Förderverträgen und unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte möglich.

Können Forschende aus Russland, die an einer österreichischen Forschungsstätte tätig sind, weiterhin Anträge beim FWF einreichen?

Ja. Die Antragstellung beim FWF ist weiterhin unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Antragstellerin bzw. des Antragstellers möglich.

Ist eine Selbstantragstellung von Forschenden aus Russland für ein an einer österreichischen Forschung geplantes Forschungsprojekt möglich?

Ja, dies ist im Rahmen der bestehenden Antragsvoraussetzungen der jeweiligen Programme möglich.

Setzt der FWF weiterhin auch Gutachter:innen aus Russland zur Begutachtung von Projektanträgen ein?

Nein. Der FWF setzt derzeit keine Gutachter:innen aus Russland zur Begutachtung von Projektanträgen ein.

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