Sind nicht rückerstattete Kosten für aufgrund der Corona-Reiseeinschränkungen stornierte projektspezifische Reisen förderbar?

Ja, nicht rückerstattete Kosten für stornierte projektspezifische Reisen sind förderbar. Eine entsprechende Dokumentation durch die Projektleitung inklusive aller Rechnungen ist nötig.

Ändert sich etwas bei der Dienstvertragsverlängerung bei Projekten, die nicht über PROFI gefördert werden?

Nein, Dienstvertragsverlängerungen sind wie gewohnt über die Personalverrechnungsstellen der Forschungsstätten beim FWF einzubringen.

Wann können Überweisungsanforderungen durchgeführt werden?

Wir ersuchen Sie, Überweisungsanforderungen derzeit mit dem dafür vorgesehen Formular (Teil des Förderungsvertrages) als Scan per E-Mail an die FWF-Projektbetreuer/innen zu schicken.

Gibt es Maßnahmen des FWF bzw. Überbrückungshilfen für Projektleiter/innen aufgrund von Schwierigkeiten bei der Durchführbarkeit von Forschungsprojekten ausgelöst durch die Corona-Krise?

Für Forschende, die ihr Forschungsprojekt aufgrund der Corona-Krise unterbrechen müssen bzw. nur eingeschränkt fortsetzen können, bieten wir folgende Möglichkeiten:

  • Personalkosten für dienstverhinderte Personen bzw. Personen, die nachweislich aufgrund der Maßnahmen der Regierung nicht an ihrem Forschungsprojekt weiterarbeiten können, sind selbstverständlich über FWF-Mittel abrechenbar.
  • Ergeben sich Zeitverzögerungen im Projektverlauf können wie bisher kostenneutrale Verlängerungen im FWF vorgenommen werden. Eine kostenneutrale Verlängerung der Laufzeit bis zu 12 Monaten ist im Rahmen des Förderungsvertrags ohnehin möglich. Für Projekte, die zum Stichtag 31.März 2021 laufen, hat der FWF die Möglichkeit der kostenneutralen Verlängerung auf 18 Monate erweitert. Der FWF ist rechtzeitig (vor Ablauf der im Vertrag genannten Laufzeit) darüber zu informieren. Darüber hinausgehende notwendige, kostenneutrale Verlängerungen aufgrund der derzeitigen Situation sind beim FWF zu beantragen.

Bitte nehmen Sie in jedem Fall mit Ihrer FWF-Projektbetreuung per E-Mail Kontakt auf und informieren Sie uns über die jeweilige Problemlage. Nehmen Sie, wenn es um die Verlängerung von Mitarbeiter/innen oder Stellen im Rahmen einer Selbstantragstellung geht, zusätzlich mit der Personalverwaltung Ihrer Forschungsstätte Kontakt auf, damit Sie allfällige Schwierigkeiten (z.B. hinsichtlich der Kettenvertragsregelung) vermeiden können.

Können FWF-finanzierte Projektmitarbeiter/innen zur Kurzarbeit angemeldet werden?

Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Anmeldung von Mitarbeiter/innen zur „Corona-Kurzarbeit“ hängt von der Situation des jeweiligen Arbeitgebers ab. Da die vom FWF finanzierten Mitarbeiter/innen in FWF-Projekten bei der Forschungsstätte angestellt sind, gelten die arbeitsrechtlichen Bedingungen der Forschungsstätte. Ob die Forschungsstätte auf diese Möglichkeit überhaupt zurückgreifen kann oder möchte, muss daher mit der Forschungsstätte abgeklärt werden. An der Abrechenbarkeit von Personalkosten beim FWF ändert sich nichts. Bereits von anderer Stelle finanzierte Kosten dürfen jedoch nicht doppelt abgerechnet werden (Doppelförderungsverbot).

Was sind die Voraussetzungen für Anträge auf Zusatzfinanzierung aufgrund von Projektverzögerungen bedingt durch die Coronakrise?

Sollte aufgrund der Pandemie-Maßnahmen nur ein Teil der geplanten Projektziele erreicht werden können, wird allein wegen dieses Umstands keine Zusatzfinanzierung gewährt. Dieser Umstand betrifft viele Projekte und kann entsprechend im Abschlussbericht dargestellt werden. Bitte nutzen Sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, einen Folgeantrag beim FWF einzureichen.

Aufgrund des knappen FWF-Förderungsbudgets können finanzwirksame Lösungen nicht generell vorgesehen werden. Die FWF-Förderungsmittel sind und bleiben auch in der Coronakrise begrenzt. Wir bitten daher um Verständnis, dass finanzwirksame Lösungen in Form einer Zusatzfinanzierung nur in besonderen Härtefällen bewilligt werden können. Basis für die Entscheidung ist ein entsprechender Antrag, der detailliert begründet, warum es sich um einen berücksichtigungswürdigen besonderen Härtefäll handelt.

Anträge auf Zusatzfinanzierungen müssen bis spätestens 29. Oktober 2021 im FWF einlangen und können nur berücksichtigt werden, wenn die drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Karrieren von Dissertant/inn/en sind aufgrund Pandemie-bedingter Verzögerungen der wissenschaftlichen Arbeit im Projekt unmittelbar gefährdet. Zusatzfinanzierungen für die Weiterbeschäftigung von Dissertant/inn/en können für max. drei Monate beantragt werden.
  • Das Projektende ist zum Zeitpunkt der Antragstellung mit spätestens 31. Dezember 2021 festgelegt und die betroffenen Dissertant/inn/en arbeiten nachweislich bereits mind. zwei Jahre durchgängig in FWF-Projekten. Der Nachweis der entsprechend andauernden Mitarbeit erfolgt durch den Dienstvertrag.
  • Für das Projekt sind keine ausreichenden Finanzmittel mehr vorhanden bzw. die noch vorhandenen Finanzmittel sind bereits verplant. Dazu ist ein entsprechender Finanzplan mit Berücksichtigung der noch vorhandenen Mittel mit dem Antrag auf Zusatzfinanzierung einzureichen.

Sind alle drei Bedingungen erfüllt, wird die Entscheidung über eine Zusatzfinanzierung Ihres Forschungsprojekts vom FWF-Präsidium und dem FWF-Kuratorium auf Basis Ihres Antrages und der zur Verfügung stehenden Mittel getroffen.

Bitte schöpfen Sie die vorhandenen Möglichkeiten (kostenneutrale Verlängerung, flexible Nutzung der Förderungsmittel) vollumfänglich aus, bevor Sie einen Antrag auf Zusatzfinanzierung einbringen.

Nehmen Sie in jedem Fall im Vorfeld einer Antragstellung mit Ihrer FWF-Projektbetreuung per E-Mail Kontakt auf und informieren Sie uns über die jeweilige Problemlage.

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