Doppelförderungs- und -finanzierungsverbot, Doppelbeantragungsverbot
Bereits von anderen Stellen getragene Kosten können nicht Gegenstand der FWF-Förderung sein. Ein in substanziellen Teilen identer Antrag darf gleichzeitig nicht mehrfach – weder im selben noch in einem anderen Förderungsprogramm des FWF – gestellt werden.
Programmspezifisch können diesbezüglich in den ausführenden Antragsrichtlinien Ausnahmen vorgesehen werden, wenn dies für die zu fördernden Personen karrierefördernd ist.