Förderungsrichtlinien
Geltungsbereich
Die Förderungsrichtlinien gelten grundsätzlich für alle Förderungsprogramme des FWF.
Programmspezifische Eigenheiten sind jeweils in den ausführenden programmspezifischen Antragsrichtlinien definiert. Diese betreffen Formerfordernisse, Qualifikationsvoraussetzungen der Projektleitung, Beurteilungskriterien und -verfahren, Beschränkungen der Anzahl der laufenden Förderungen, Kostenkategorien und Regelungen der Geräteanschaffungen, Erfordernisse des Berichtswesens sowie Ausnahmen vom Doppelförderungs- bzw. -finanzierungsverbot.