Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Wissenschaftsfonds FWF ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die FWF-Websites www.fwf.ac.at sowie scilog.fwf.ac.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Websites www.fwf.ac.at sowie scilog.fwf.ac.at sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die FWF-Website ist derzeit nicht responsive, die Seite scilog.fwf.ac.at ist responsive. Die Bedienbarkeit durch die Tastatur ist bei einigen Elementen nicht optimal. Links im Content-Bereich weisen einen zu geringen Farbkontrast zum Hintergrund auf. Zudem muss an anderen Stellen der Farbkontrast adaptiert werden. Die Reihenfolge im DOM entspricht nicht der Reihenfolge der Darstellung. Label-IDs sind zwar vorhanden, jedoch teilweise mehrfach zugeordnet. Der HTML-Code ist an manchen Stellen fehlerhaft. Alt-Texte sind zu modifizieren. Skiplinks sind vorhanden, müssen aber noch weiter implementiert werden.
Für 2022 ist geplant, die Websites zu Seiten umzubauen, die responsive umgesetzt sein werden. In diesem Prozess wird die Programmierung auch auf natives HTML umgestellt, um von assistierenden Technologien besser lesbar zu werden.
PDF-Dokumente und Excel-Files, die aktuell von UserInnen genutzt werden (u. a. Antragsunterlagen), sind derzeit nicht barrierefrei.
Es ist geplant, diese bis Ende 2022 barrierefrei umzustellen. Für neue Dokumente plant der FWF, diese bereits vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Die Veröffentlichung von barrierefreien Dokumenten – hinter dem Dokumentnamen mit (barrierefrei) ergänzt – werden als solche gekennzeichnet.
- Unverhältnismäßige Belastung
Videos auf scilog sind gehostet und veröffentlicht über die Video-Plattform Vimeo. Es ist ein technisch unverhältnismäßig hoher Aufwand im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen, für einige dieser älteren Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt.
Es ist geplant, neue Videos ab 2021 bereits zur Veröffentlichung mit Untertiteln zu ergänzen.
- Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente (u. a. Publikationen, Jahresberichte) nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-BenutzerInnen nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich vom FWF liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung ist eine Selbstbewertung und wurde zum 23.09.2020 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 23.09.2020 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf diesen Webseiten werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die barrierefreie Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Die FWF Webangebote sollen von möglichst allen Nutzerinnen und Nutzern unabhängig von Ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten genutzt werden können. Wir sind Ihnen dankbar für Hinweise, sollten Sie auf Barrieren und Mängel bei der Nutzung stoßen. Wenn Informationen für Sie unzureichend zugänglich sind, bitten wir um Kontaktaufnahme: office(at)fwf.ac.at
Unser Team wird sich intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und zeitnah die gewünschte Information entsprechend zur Verfügung stellen.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen
Die Website www.fwf.ac.at wurde in dieser Form im September 2014 in Betrieb genommen, scilog.fwf.ac.at im Juni 2015. Beide Websites werden seitdem laufend aktualisiert und erweitert. In den Jahren 2020/21 sind betreffend der Webzugänglichkeit zahlreiche Adaptierungen an Slider-Optimierungen, Online-Formularen, barrierefreien PDFs, Alternativtexten bei Bildern etc. geplant, im Lauf des Jahres 2022 ist ein Relaunch vorgesehen, in dessen Rahmen bekannte Barrieren beseitigt werden sollen.
Der FWF ist trotz des Alters und der Größe dieser Websites bemüht, eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu allen Online-Angeboten und Services zu gewährleisten. Dabei orientiert sich der FWF seit dem Launch der Websites in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften „E-Government-Gesetz 2004“ und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0.